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Neu-Zertifizierung ärztlicher Untersuchungsstellen

06. 03. 2024

Entsprechend den Anforderungen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) wurden Anfang des Jahres 2020 20 sportmedizinischen Untersuchungsstellen im Freistaat durch den Landessportbund Sachsen zertifiziert. Nach Ablauf des 1. Turnus wurde Ende 2023 eine Neu-Zertifizierung erforderlich.

In einer feierlichen Veranstaltung wurden am 9.2.2024 im Rahmen des Short-Track-Weltcups in Dresden 22 Zentren in Sachsen die Ernennungsurkunden übergeben.

 

Um die Entwicklung sportlicher Höchstleistungen im langfristigen Leistungsaufbau gewährleisten zu können, ist die Gesundheit der Athleten eine unabdingbare Voraussetzung. Besondere Aufmerksamkeit bei der sportmedizinischen Betreuung in Sachsen wird hier den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen gewidmet, die noch nicht den Bundeskaderkreisen der jeweiligen Spitzenfachverbände angehören und somit noch nicht in das sportmedizinische Untersuchungs- und Betreuungssystem des DOSB einbezogen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der sportmedizinischen Untersuchungen zum einen auf der präventiv ausgerichteten Diagnostik zur Wahrung der Gesundheit der Aktiven und der Prävention von sportartspezifischen Überlastungserscheinungen, zum anderen liegt er auf der Beratung, Betreuung und ggf. Behandlung im Rahmen von Regeneration und Rehabilitation.

 

Das Hauptanliegen der sportmedizinischen Betreuung in Sachsen besteht darin, zu gewährleisten, dass nur Kinder und Jugendliche ein regelmäßiges leistungsorientiertes Training aufnehmen bzw. fortführen, bei denen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Ausübung ihres Sports zu erwarten sind.

 

Die sportmedizinische Betreuung von Nachwuchssportlern in Sachsen wird im Rahmen des Projektes Talententwicklung (TEW) des Landessportbundes Sachsen (LSB) gefördert und gliedert sich in zwei Bereiche:

 

  1. Einschulungsuntersuchung / sportmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung (SE): Für alle Sportler, die eine sportartspezifische Empfehlung ihres Landesfachverbandes (LFV) erhalten und sich für die Aufnahme an eine Sportbetonte Schule in Sachsen bewerben, ist eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung verpflichtend. Die Förderung dieser nach standardisierten Untersuchungsinhalten durchgeführten Einschulungsuntersuchungen (SE) übernimmt der LSB aus Fördermitteln des Sächsischen Staatsministerium des Inneren.

  2. Sportmedizinische Untersuchungen für Landeskader (D-, DC-/NK2- Kader) mit Grunduntersuchung (GU) und Leistungs-/Funktionsdiagnostik (FD): Mit Eintritt in den Landeskader (ab D-Kader) besteht in Verantwortung der LFV einmal jährlich die Möglichkeit der sportmedizinischen Grunduntersuchungen/Funktionsdiagnostik nach einheitlichen Untersuchungsstandards.

Auch die sportmedizinischen Grunduntersuchungen fördert der LSB aus Fördermitteln des Sächsischen Staatsministerium des Inneren mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit und Beurteilung der Belastung allgemein und hinsichtlich sportartspezifischer Anforderungen.

 

Mit den zertifizierten sportmedizinischen Untersuchungsstellen werden den Landesfachverbänden mit ihren Vereinen kompetente sportmedizinische Ansprechpartner zu Seite gestellt werden, um nicht nur die sportmedizinische Betreuung unserer Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Einzelnen zu verbessern, sondern auch die Qualität des sportmedizinischen Betreuungssystems insgesamt. Partner des Landesportbundes sowohl im Zertifizierungsprozess als auch in der Begleitung und Evaluierung der zertifizierten medizinischen Einrichtungen ist neben dem Fachbeirat Sportmedizin des Landesauschuss Leistungssport auch der Sächsische Sportärztebund.

 

Hauptqualitätsmerkmal für die Zertifizierung ist vor allem die sportmedizinische Qualifikation der medizinischen Einrichtungen (Facharzt bzw. Zusatzqualifikation Sportmedizin), um den besonderen Anforderungen an die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Nachwuchsleistungssport gerecht zu werden. Darüber hinaus spielen die Absicherung einer gewissen Anzahl von sportmedizinischen Untersuchungen je Untersuchungsstelle sowie Kooperationen mit den LFV und deren Sportarten eine wichtige Rolle und es wird erwartet, dass die medizinischen Einrichtungen die Würde jeder Sportlerin und jedes Sportlers schützen und sich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen. Die Anerkennung der einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere WADA- und NADA-Code sowie das Anti-Doping-Gesetz sowie ein jährlicher Nachweis adäquater Anti-Doping-Fortbildungen sind ebenso Voraussetzung für eine Zertifizierung wie die Prüfung notwendiger struktureller, personeller und medizinisch-apparativer Voraussetzungen des Antragstellers.

 

Bild zur Meldung: Gruppenfoto nach der Zertifikatsübergabe

Information für Ärzte und Sportinteressierte

Sächsischer Sportärztebund e. V.

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